Exzellenz im Arbeitsrecht
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von der Prozessführung bis zur Fachpublikation
Arbeitsrechtliche Beratung erfordert nicht nur fundierte Fachkenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, diese konsequent und erfolgreich in der Praxis umzusetzen. Meine anwaltliche Tätigkeit und meine publizistische Arbeit ergänzen sich dabei in idealer Weise. Davon profitieren Sie durch eine Beratung, die auf langjähriger Erfahrung ebenso beruht wie auf einer kontinuierlichen und intensiven Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung und Fachliteratur.

Entscheidungen
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung in erst- und zweitinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bis hin zur erfolgreichen Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht. Zu den von mir erfolgreich geführten Verfahren zählen unter anderem:
- BAG 4 AZR 195/20
zur tarifrechtlichen Eingruppierung - BAG 4 AZR 196/20
zur tarifrechtlichen Eingruppierung - BAG 9 AZR 678/12
zum Entstehen eines Urlaubsanspruchs - LAG 21 Sa 936/18
zur sachgrundlosen Befristung
Veröffentlichungen
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Mitglied des Redaktionskollegiums der Fachzeitschrift Arbeitsrechtliche Entscheidungen. Zudem veröffentliche ich regelmäßig Beiträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Verlag Dr. Otto Schmidt KG.


Kommentare
Darüber hinaus bin ich Mitautor der Großkommentare Beck'scher Online-Kommentar TVöD und Beck'scher Online-Kommentar TV-L. Diese Standardwerke erscheinen sowohl in gedruckter Form als auch online und zählen zu den maßgeblichen Referenzwerken im öffentlichen Dienstrecht, die auch das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen zitiert.
