Arbeitsrecht: Tätigkeitsfelder & Expertise im Fokus
Tätigkeitsfelder

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragestellungen entstehen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ganz unterschiedlichen Situationen: vor der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, im Laufe der Zusammenarbeit oder in Trennungssituationen.

Wir begleiten unsere Mandanten in allen entscheidenden Phasen des Arbeitsverhältnisses und entwickeln gemeinsam mit ihnen Lösungen, die ihre Interessen bestmöglich wahren.


Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung

Rechtssichere Trennungsprozesse – von der Kündigung bis zur Abfindungsverhandlung.


Arbeitsvertragsgestaltung

Arbeitsverträge, die Klarheit schaffen und rechtliche Risiken minimieren.


Prozessführung

Strategisch und verhandlungsstark in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten.


Digitalisierung und Datenschutz

Fundierte Beratung zu Digitalisierung, Datenschutz und dem Einsatz neuer Technologien im Betrieb.


Tarifvertragsrecht

Klarheit und Sicherheit bei der Auslegung und Anwendung komplexer Tarifverträge.


Entgelttransparenz

Rechtssichere Beratung zu den Vorgaben der Entgelttransparenz und Durchsetzung von Ansprüchen. 


Internationales Arbeitsrecht

Rechtssichere Beratung bei Entsendungen und internationalen Arbeitsverträgen


Führungskräfte

Fundierte Beratung und Vertretung von Führungskräften – Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten

Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung
 

Ob einvernehmliche Trennung oder streitige Kündigung – die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert taktisches Geschick und rechtliche Präzision. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bei Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren – auch in Fällen besonderen Kündigungsschutzes, etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung – sowie bei der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen einschließlich der Abfindungshöhe

Arbeitsvertragsgestaltung
 

Ein rechtssicher gestalteter Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses. Wir gestalten Arbeitsverträge einschließlich besonderer Konstellationen wie Teilzeit, Befristung, Arbeitszeitmodellen oder Arbeitnehmerüberlassung, entwickeln Compliance-Richtlinien und beraten zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen – passgenau auf die Anforderungen unserer Mandanten zugeschnitten.

Prozessführung
 

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. In Spezialfragen – etwa bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen von Organmitgliedern – vertreten wir unsere Mandanten auch vor den Zivilgerichten. Unsere forensische Erfahrung und unser arbeitsrechtliches Spezial-Know-how haben es uns ermöglicht, bedeutsame Verfahren erfolgreich zu führen. Als spezialisierte Boutiquekanzlei verbinden wir dabei die Tiefe fachlicher Expertise mit der persönlichen Betreuung, die unsere Mandanten in jedem Verfahren erwarten dürfen.

Digitalisierung und Datenschutz
 

Digitale Systeme, künstliche Intelligenz und mobile Arbeitsformen verändern die betriebliche Praxis und werfen dabei häufig neue, rechtlich noch nicht abschließend geklärte Fragen auf. Wir begleiten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Umsetzung – von neuer Software über KI in Personalprozessen bis zur Ausgestaltung mobiler Arbeit.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der rechtskonforme Umgang mit Beschäftigtendaten: Wir prüfen betriebliche Prozesse auf datenschutzrechtliche Risiken, begleiten deren Ausgestaltung und unterstützen bei der Erstellung entsprechender Betriebsvereinbarungen – mit arbeitsrechtlicher Expertise und einem praxisnahen Blick für die technologischen Hintergründe.

Tarifvertragsrecht

Ob TVöD, TV-L oder unternehmensspezifischer Firmentarifvertrag – die tarifliche Praxis wirft immer wieder Fragen der richtigen Anwendung und Auslegung auf. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kompetent bei der rechtssicheren Anwendung tariflicher Regelungen sowie bei komplexeren Auslegungsfragen.

Entgelttransparenz

Faire, nachvollziehbare Vergütung betrifft Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, steigen die Anforderungen an Unternehmen, während Beschäftigte erweiterte Auskunftsansprüche zum Vergleichsentgelt sowie Ansprüche auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit geltend machen können.

Arbeitgeber beraten wir bei der rechtssicheren Gestaltung transparenter, diskriminierungsfreier Vergütungsstrukturen. Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Geltendmachung von Auskunfts- und Entgeltgleichheitsansprüchen – bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht steht dabei für eine Beratung, die rechtlich fundiert und praktisch umsetzbar ist – unabhängig davon, auf welcher Seite unsere Mandanten stehen.

Internationales Arbeitsrecht 

Mit zunehmender internationaler Verflechtung – sei es durch Entsendungen, grenzüberschreitende Projekte oder internationale Personaleinsätze – wachsen auch die rechtlichen Anforderungen. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer fundiert durch die verschiedenen Facetten grenzüberschreitender Beschäftigungsverhältnisse.

Führungskräfte
 

Anstellungs- und Dienstverträge von Führungskräften – von leitenden Angestellten bis zu Vorständen und Geschäftsführern – erfordern besondere rechtliche Sorgfalt. Wir gestalten diese Verträge, entwickeln variable Vergütungsmodelle und begleiten Mandanten von der Vertragsgestaltung bis zur einvernehmlichen oder streitigen Beendigung.

Erfahren Sie, welche Grundsätze unsere Beratung leiten.

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