
Dr. Heiko Kaiser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Dr. Kaiser ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät und vertritt seit nahezu zwei Jahrzehnten Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung ebenso wie die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, einschließlich vor dem Bundesarbeitsgericht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Tarifvertragsrecht, der Beratung von Führungskräften und der Führung von Kündigungsschutzverfahren.
Zudem ist Herr Dr. Kaiser als Fachautor tätig und wirkt an anerkannten Publikationen im Arbeitsrecht mit. Er ist Mitautor der Großkommentare Beck'scher Online-Kommentar TVöD und Beck'scher Online-Kommentar TV-L – Standardwerke im öffentlichen Dienstrecht, die auch das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen zitiert. Darüber hinaus ist er Mitglied des Redaktionskollegiums der Fachzeitschrift AE-Arbeitsrechtliche Entscheidungen. Regelmäßig verfasst er zudem Beiträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Verlag Dr. Otto Schmidt KG.
Kurzvita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Dresden mit dem Schwerpunkt Internationales Privatrecht
- Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht
- Promotion
- Partner in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Veröffentlichungen
- Mitautor der Großkommentare Beck'scher Online-Kommentar TVöD und Beck'scher Online-Kommentar TV-L.
- Mitglied des Redaktionskollegiums der Fachzeitschrift AE-Arbeitsrechtliche Entscheidungen, eine Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Autor regelmäßiger Beiträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Verlag Dr. Otto Schmidt KG (arbrb- Arbeitsrechtsberater)


