Exzellenz im Arbeitsrecht - von der Vertragsgestaltung über die Prozessführung bis zur Fachpublikation
Expertise
Arbeitsrechtliche Beratung erfordert nicht nur fundierte Fachkenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, diese konsequent und erfolgreich in der Praxis umzusetzen. Unsere anwaltliche Tätigkeit und unsere publizistische Arbeit ergänzen sich dabei in idealer Weise. Davon profitieren unsere Mandanten durch eine Beratung, die auf unserer langjährigen Erfahrung ebenso beruht wie auf einer kontinuierlichen und intensiven Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung und Fachliteratur.
20+ Jahre
Erfahrung, auf die Sie sich verlassen können
Unsere langjährige Praxis in erst- und zweitinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren bildet die Grundlage unserer Beratung. Sie ermöglicht es uns, arbeitsrechtliche Streitigkeiten fundiert einzuschätzen und zielgerichtet zu einer Lösung zu führen.
BAG
Erfolgreiche Verfahren
Unsere Verfahrenserfahrung reicht bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG), die höchste Instanz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die erfolgreiche Vertretung auf dieser Ebene erfordert präzise rechtliche Argumentation und eine sorgfältige Aufbereitung des jeweiligen Falls – beides zeichnet unsere Verfahrensführung aus. Zu den von uns erfolgreich geführten Verfahren zählen unter anderem:
- BAG 4 AZR 195/20 — zur tarifrechtlichen Eingruppierung
- BAG 4 AZR 196/20 — zur tarifrechtlichen Eingruppierung
- BAG 9 AZR 678/12 — zum Entstehen eines Urlaubsanspruchs
- LAG 21 Sa 936/18 — zur sachgrundlosen Befristung
Fachautoren
Kommentare
Dr. Kaiser ist Mitautor der Beck'schen Online-Kommentare zum TVöD und zum TV-L. Diese Standardwerke des öffentlichen Dienstrechts werden regelmäßig auch vom Bundesarbeitsgericht in dessen Entscheidungen zitiert und zählen zu den maßgeblichen Referenzwerken auf diesem Gebiet.


